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Verhaltensregeln im Venn

Das Hohe Venn gehört zum Naturpark Hohes Venn-Eifel und liegt einerseits in der wallonischen Region in Ostbelgien teilweise auf dem Gebiet französischsprachiger Gemeinden und der Deutschsprachigen Gemeinschaft, andererseits in Nordrhein-Westfalen im Gebiet der Orte Roetgen, Monschau, Simmerath, Hürtgenwald, Langerwehe und Stolberg.

Das Umfeld ist geprägt von heckenumsäumten, hügeligen Wiesenlandschaften, Wäldern sowie verstreut liegenden Dörfern und Bauernhöfen. Die Häuser sind wetterseitig mit bis zum Boden reichenden Dächern versehen, haushohe Hecken bieten Schutz vor der besonders im Winterhalbjahr oft windigen und feuchten Witterung.

Als Vennvorland wird das niedrigere Gebiet südöstlich von Aachen bezeichnet.

Es gibt zahlreiche ausgewiesene Wanderrouten – teils mit festem Untergrund, aber auch auf Holzstegen.

Im Hohen Venn sind einige Verhaltensregeln zu beachten, um das sensible Gleichgewicht des einmaligen Schutzgebietes nicht zu gefährden. Zu bestimmten Zeiten kann die Forstverwaltung große Teile der Vennflächen (zum Beispiel wegen Brandgefahr) absperren. Es werden rote Flaggen aufgezogen, Betreten ist dann strengstens untersagt!

Insgesamt gibt es vier Zonen für die Zugangsberechtigung: Die Zone A ist für Wanderer frei zugänglich. In Zone B dürfen die markierten Wege keinesfalls verlassen werden. Zone C darf nur in Begleitung eines anerkannten Naturführers begangen werden und die Zone D ist für den Besucher gänzlich gesperrt.

Das Klima im Hohen Venn ist relativ rau – kühler und regenreicher als im Umland. Entsprechende Schutzkleidung und Ausrüstung sind sinnvoll.

Die Ardennen sind als hervorragendes Wandergebiet bekannt. Damit die Sicherheit auch im Herbst und Winter gewährleistet ist, sollten Wanderer auf die Jagdzeiten, insbesondere in der Treibjagd-Saison vom 1. Oktober bis 31. Dezember, achten. Vor Ort sind Jagdgebiete durch Ansichtstafeln und Aushänge gekennzeichnet, auf denen die Jagdzeiten eingetragen sind. Man kann sich aber auch vorab auf den Internetseiten der örtlichen Gemeinden, Verkehrsämter (Syndicat d’Initiative oder Maison du Tourisme) erkundigen.